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Satzung
§ 1 Name und Sitz Die
1951 gegründete
Vereinigung führt den
Namen:
„Arbeitsgemeinschaft
Deutsche Feldpost 1939 –
1945“. § 2 Zweck des Vereins Der
Verein will der Philatelie
dienen, insbesondere durch
Vertretung der gemeinsamen
Interessen von
Philatelisten, die Pflege,
Förderung und
Unterstützung der
Forschung im Gesamtbereich
der Deutschen Feldpost 1939
– 1945 mit allen
Randgebieten. § 3 Mitgliedschaft Mitglied
des Vereins kann auf Antrag
jede volljährige,
geschäftsfähige Person
mit festem Wohnsitz, gleich
welcher
Staatsangehörigkeit werden.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder Jedes
Mitglied des Vereins ist
zur Teilnahme an den
Mitgliederversammlungen und
anderen Veranstaltungen des
Vereins berechtigt. Jedes
Mitglied ist berechtigt,
Anträge an den Vorstand
und die Hauptversammlung zu
stellen. Bei den
Hauptversammlungen hat
jedes anwesende Mitglied
eine Stimme.
Stellvertretung bei der
Stimmabgabe ist unzulässig.
§ 5 Beiträge Der
Verein erhebt einen
Jahresbeitrag zur Deckung
der anfallenden Kosten. Die
Höhe wird auf der
Jahreshauptversammlung mit
einfacher Mehrheit
beschlossen.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch:
Der
freiwillige Austritt kann
nur zum Jahresende erfolgen
und ist dem Vorstand
schriftlich bis spätestens
30. September mitzuteilen.
§ 7 Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Jahreshauptversammlung.
Vertretungsberechtigt
sind jeweils zwei der fünf
Erstgenannten, wobei einer
der Leiter oder der
stellvertretende Leiter
sein muß. § 8 Rechnungsprüfung Zwei
Rechnungsprüfer prüfen
die Kasse und die
Jahresabrechnung. Sie
berichten der
Jahreshauptversammlung. Sie
beantragen auch die
Entlastung des
Schatzmeisters. § 9 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur auf der Jahreshauptversammlung, oder auf einer zu diesem Zweck einberufenen, außerordentlichen, Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Auflösung ist eine 3/4 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder notwendig. Die Versammlung beschließt zugleich über die Art der Liquidation und die Verwendung des nach Erledigung der Verbindlichkeiten verbliebenen Vereinsvermögens. § 10 Inkrafttreten Mit der Eintragung in das Vereinsregister tritt diese Satzung in Kraft. Die Satzung ist eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main unter der Nummer VR 7305. |
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